Geschrieben von: M.Rassmes
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01. September 2011
Tönisvorst (RP). Vorst muss es 2015 tun. Weite Teile von St. Tönis sowie Teile von Kehn und Hochbend definitiv schon 2013: Denn wer in diesen Gebieten ein Wohnhaus besitzt, das in einer Wasserschutzzone liegt und dessen Abwasserleitungen älter als 1965 sind, muss bis zum 31. Dezember 2013 die Dichtheitsprüfung durchführen.
Diese Frist gilt auch für alle gewerblichen Objekte in Wasserschutzzonen, deren Abwasserleitungen vor Januar 1990 errichtet wurden. Alle übrigen Hauseigentümer haben bis 2015 Zeit, ihren Hausanschluss auf Dichtheit zu prüfen. Dann aber muss die Kontrolle spätestens erledigt sein.
Die Prüfung selbst ist dann ähnlich aufgebaut wie in Willich. Bei bestehenden Leitungen kann die Überprüfung als Erstkontrolle durch eine optische Inspektion (TV-Untersuchung) erfolgen. Bei neu errichteten oder erneuerten Abwasserleitungen ist grundsätzlich eine Prüfung mit Wasser oder Luft nach Fertigstellung der Arbeiten zu machen. Auf der Suche nach entsprechenden Firmen, die sich um die Dichtheitsprüfung kümmern, gilt auch in Tönisvorst die Liste, die man unter www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm herunterladen kann.
E-Mails zum Thema Dichtheitsprüfung können Bürger an
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senden. Telefonische Auskunft gibt es unter Tel. 02151 999400. Als Kontaktperson steht in Tönisvorst Joerg Friedenberg zur Verfügung: Tel. 02156 999416,
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Frage des Tages
Quelle: Rheinische Post (RP-online.de)