Waschanlage mit Ölabscheider
Das Betreiben von Öl- bzw. Leichtflüssigkeitsabscheidern ist mit der seit Oktober 2003 genauestens geregelt. Alle Betriebe, in denen Abwasser aus Fahrzeugwäschen, Motorreinigung oder Werkstattbodenreinigung anfällt müssen demnach sicherstellen, dass keine leichtflüssigen Stoffe (Diesel, Benzin, Petroleum oder Öl) dem Abwasser vor dessen Einleitung durch eine Abscheideanlage frei von Emulsionen sind.

Monatliche Eigenkontrollen sowie eine halbjährliche Wartung sowie eine Komplettinspektion alle 5 Jahre mit Komplettentleerung, Reinigung und Dichtigkeitsprüfung der hinführenden Leitungen sorgen dafür, dass diese Bestimmungen eingehalten werden.

Ähnlich gilt dies auch für gewerbliche Fettabscheider z.B. in Gaststätten, Hotels, Großküchen und Imbissstuben aber natürlich auch für Schlachthöfe; Fleischereien, Fleischwarenfabriken mit Schlachtung.

Das alles bringt erhebliche Kosten mit sich.  
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