Alle Betriebe, in denen Abwasser aus Fahrzeugwäschen, Motorreinigung oder Werkstattbodenreinigung anfällt müssen demnach sicherstellen, dass keine leichtflüssigen Stoffe (Diesel, Benzin, Petroleum oder Öl) dem Abwasser vor dessen Einleitung durch eine Abscheideanlage frei von Emulsionen sind.